Aug 01
Wer einen internetfähigen PC beruflich nutzt, muss dafür keine GEZ-Gebühren zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle eines Rechtsanwaltes, der gegen diese Gebühr geklagt hatte.
Wer einen internetfähigen PC beruflich nutzt, muss dafür keine GEZ-Gebühren zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle eines Rechtsanwaltes, der gegen diese Gebühr geklagt hatte.